Verhandlungen mit Behörden

Vorverhandlungen mit Behörden

Vor dem Einreichen des Bauantrags können Vorgespräche zwischen dem Architekten und den Ansprechpartnern in der Genehmigungsbehörde stattfinden.

Diese Vorgespräche stellen einen wichtigen Teil im Bauantragsverfahren dar.

Hier können erste Fragen und mögliche Probleme besprochen und geklärt werden.

Solche Beratungsgespräche können die Bearbeitungszeit des Bauantrages wesentlich verkürzen.

Verhandlungen mit Behörden

Der Antragsteller entwickelt ein Konzept mit dem Architekten.

Diese Phase ist die Zeit der Vorplanung, in der die Finanzierung und das Ausmaß des Bauvorhabens festgelegt werden.

Der Architekt wird den Bauherrn auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen.

Der Architekt führt Beratungsgespräche über die Zulässigkeit des Bauvorhabens.

Die Genehmigungsbehörde berät über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen.

In manchen Fällen gibt die Genehmigungsbehörde auch Hinweise zur Beschleunigung des Verfahrens.

Nach der Vorplanungsphase werden die Unterlagen für den Bauantrag vorbereitet.

Der Architekt muss die wichtigen Termine und Fristen für den Verfahrensablauf kennen, und sie dem Bauherrn mitteilen.

Der Architekt muss alle erforderlichen Unterlagen für alle beteiligten Ämter in der erforderlichen Ausführung bereitstellen.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig nach dem aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens zu informieren.

Die Zuständigkeiten für eine Baugenehmigung sind genau geregelt.

In jeder Kommune gibt es für bestimmte Bauvorhaben bestimmte Ansprechpartner in den jeweiligen Behörden.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel „Genehmigungsfähigkeit“ und im Kapitel „Bauvoranfrage“.