Wohnfläche berechnen

Welche Grundfläche darf mein Haus auf meinem Grundstück haben?

Die Stadtplanungsämter der Städte, oder der Ortsbaumeister der Gemeinde, haben einen rechtsgültigen Bebauungsplan aufgestellt.

Holen Sie sich Auskunft was der Inhalt dieses rechtsgültigen Bebauungsplanes ist.

Kaufen Sie eine Kopie des rechtsgültigen Bebauungsplanes mit seinen Festlegungen und Auflagen.

Sprechen Sie mit ihrem Architekten den rechtsgültigen Bebauungsplan detailliert durch.

Denken Sie daran, in Deutschland ist es mit der Demokratie zu Ende wenn Sie bauen wollen.
Jede Kleinigkeit wird von den Bauämtern geregelt. Hier regiert die Bürokratie und nicht der Bürger.
Wenn Sie allerdings genügend Geld haben, können Sie bauen wie Sie wollen.
Schließlich ist Deutschland eine Bananenrepublik.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan wird folgendes erklärt:

Die Bauweise

  • für Einzelhäuser abgekürzt E
  • für Doppelhäuser abgekürzt D
  • Reihenhäuser
  • Reihenendhäuser

Die Geschosszahl

  • Erdgeschoss und Dachgeschoss abgekürzt E und D
  • Erdgeschoss und Vollgeschoss abgekürzt II

Der rechtsgültige Bebauungsplan ist farbig angelegt

  • Baugrenzen Farbe Blau - nicht überschreiten
  • Baugrenzen Farbe Rot - sind 100% einzuhalten

Die Dachform

  • Satteldach abgekürzt SD
  • Walmdach abgekürzt WD

Die Dachneigung

  • die Dachneigung wird in Grad angegeben 15° -----  45° Neigung

Die Traufhöhe

  • die Traufhöhe wird im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesen, und ist für einen Laien nicht nachzuvollziehen.

Die Definition hierfür hat sich wirklich ein Bauminister in einem Anfall von Schwachsinn ausgedacht.

Die Firsthöhe

  • die höchste gemessene Dachöhe ab Grundstück Oberkante

Die Firstrichtung

  • Richtung des Dachfirst
  • die Breite der Dachgauben
  • die Dachform der Dachgauben

Die Größe der bebaubaren Grundstücksfläche

Die Berechnung der Wohnfläche wird vom Architekten durchgeführt.

Der Architekt braucht hierzu die folgenden Werte:

  • die bebaubare Grundstückfläche in qm
  • die zulässige Erdgeschoßfläche des Hauses

Grundflächenzahl GRZ

Bei dieser Grundflächenzahl (GRZ) wird die Grundfläche des Hauses (außen Länge mal Breite) durch die Grundstücksfläche geteilt,
maximal zulässige GRZ = 0,4.

Die zulässige Geschossflächenzahl.

Die zulässige Geschossfläche des Hauses im Verhältnis zur Grundfläche.

Geschossflächenzahl GFZ

Bei dieser Geschossflächenzahl (GFZ) wird die Fläche aller Vollgeschosse des Hauses (außen Länge mal Breite mal Geschoss) durch die Grundstücksfläche geteilt, maximal zulässige GFZ = 0,6.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277 der II. Berechnungsverordnung

Die DIN 277 ist die gängigste Methode zur Berechnung der Wohnfläche.

Die DIN 277 sollte zur Berechnung der Wohnfläche angewendet werden.

Die DIN 277 ist die Wohnflächenberechnung des Bauantrages.

Die DIN 277 ist die Wohnflächenberechnung, die in Ihrem Bauvertrag ausgewiesen werden muss.

Hausanbieter entwickelten eigene Methoden zur Berechnung der Wohnfläche, die nicht konform nach DIN 277 sind.

Die DIN 277 ist eigentlich nicht für den Einfamilienhausbau gedacht.

Die DIN 277 dient als Grundlage für die Beantragung von öffentlichen Bauten der Länder.

Die DIN 277 wurde zur Berechnungsverordnung auch im Rahmen der Wohnungsförderung angewendet.

Bei der DIN 277 werden lichte Raumhöhen ab 2 Meter voll auf die Fläche angerechnet; Flächen mit einer lichten Raumhöhe zwischen 1 und 2 Meter zu 50%

Bei der DIN 277 wird von Nutzflächen gesprochen.

Zu den Nutzflächen gehört auch die Wohnfläche.

Die DIN 277 gilt für alle Bauwerke im Hochbau.

Bei dieser Vorschrift werden lichte Raumhöhen ab 1,50 Meter voll zur Grundfläche gerechnet.

Gesondert anzugeben ist die Fläche bis 1,50 Meter lichte Raumhöhe.
Weiter wird unterteilt in Hauptnutzflächen (Wohnen, Balkon, Terrasse).

Nebennutzflächen sind Bad und WC.

Funktionsflächen sind Heizraum Heizöltankraum und andere Lageräume.

Verkehrsflächen sind Windfang, Flur, und eigenständiges Treppenhaus.

Die DIN 277 hat einen größeren Spielraum bei der Berechnung der Wohnfläche, so dass eine größere Wohnfläche bei der Berechnung herauskommen kann, als vom Bauherrn zu nutzen ist.

Brutto- und Netto-Flächen

Brutto-Fläche

alle Räume werden bei der Brutto-Fläche berücksichtigt
Auch alle bebauten Flächen werden berücksichtigt

  • die Wände
  • der Schornstein
  • alle Einbauten

Netto-Fläche

Bei der Netto-Fläche werden von der Grundfläche

  • die Wände
  • der Schornstein und
  • alle Einbauten

abgezogen.