Der Architekt

Der Architekt ist Ursprung, Grundlage, Kunst, Handwerk, Oberster Handwerker, Zimmermann, Baukünstler und Baumeister von technischer, wirtschaftlicher, funktionaler und gestalterischer Planung und Errichtung von Bauwerken.

Allgemeines zum Architekten

Der Architekt ist mit Ihnen auf der Suche nach Ihrer Lösung.
Er nimmt Sie mit auf Ihrem Weg zu Ihrem Haus.
Er ist Ihr Wegbereiter und Baubegleiter.

Der Architekt plant für Sie - mit Ihnen; daher besitzen Architektenhäuser einen individuellen Stil und auch eine hohe Qualität.

Die Ausbildung des Architekten

Der Architekt hat ein Fachhochschulstudium mit abgeschlossenem Architekturstudium.
Diese Qualifikation muss nachgewiesen werden.

Der Architekt hat mindestens eine zweijährige praktische Tätigkeit in seinen Berufsaufgaben vorzuweisen; das wird durch Vorlage eigener Arbeiten nachgewiesen.

Der Architekt muss sich fortwährend weiterbilden. Das zählt zu seinen gesetzlichen Aufgaben in seinem Berufsleben.

Der Architekt ist durch seine gesetzlichen Aufgaben und die Fortbildung immer über aktuelle Finanzierung, Baurecht, Normen, Umweltschutzauflagen und den Gesundheitsschutz informiert.

Der Architekt muss kontinuierlich die Baupreise überprüfen, sowie über die neusten Materialien informiert sein.

Der Architekt ist als Berufsbezeichnung "Architekt" / "Architektin" gesetzlich geschützt.
Die gesetzliche Festschreibung der Berufsbezeichnung gewährleistet einen Vertrauenschutz für den Bauherrn.

Der Architekt muss in der so genannten Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen sein.

Der Architekt wird von der Architektenkammer angehalten, dass er weder in eigene noch in fremde Produktionsinteressen in Handels- oder Lieferinteressen verstrickt ist, die in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit stehen.

Der Architekt muss sich außerdem durch eine Haftpflichtversicherung für seine berufliche Tätigkeit absichern.

Der Architekt ist allein dem Bauherrn verpflichtet und handelt innerhalb des Planungsauftrags.

Das Honorar des Architekten nach der HOAI

Das Honorar des Architekten richtet sich nach der gesetzlichen Honorarordnung, die so genannte HOAI für Architekten und Bauingenieure.

Der Architekt wird nach der HOAI bezahlt, das führt zu einer Transparenz über die Honorarzahlung.

Der Architekt erhält einen fairen Preis für seine Arbeit.

Die Beauftragung des Architekten

Der Architekt wird Sie informieren, über die Möglichkeiten, Ihr Traumhaus zu bauen.
Wenn Sie von der Beratung und der Kompetenz Ihres Architekten überzeugt sind, sollten Sie ihn beauftragen.

Der Architekt wird Ihnen einen Architektenvertrag vorlegen.

Im Architektenvertrag sollte die Beschreibung des Bauvorhabens enthalten sein.

Im Architektenvertrag steht die Beauftragung mit den Leistungen.

Im Architektenvertrag muss die Vereinbarung des Honorars aufgeführt werden.

Die Arbeitsweise des Architekten

Der Architekt hört Ihnen zu, er lernt Ihre Wünsche, Hoffnungen und Vorstellungen kennen.

Der Architekt wird mit Ihnen über Ihren Bedarf sprechen.

Der Architekt wird Ihnen eine vorausschauende Planung vorlegen.

Der Architekt klärt die Eckdaten des Bebauungsplans für Ihr Baugrundstück.

Der Architekt untersucht das Grundstück, wie lässt sich Ihr Haus in die Umgebung einplanen.

Der Architekt wird Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, wie sich Ihr Haus in die natürliche und gebaute Umwelt einfügen wird.

Der Architekt wird mit Ihnen zusammen das Raumprogramm / Raumbuch aufstellen.

Der Architekt wird nach Ihren Ausführungswünschen einen Kostenrahmen erstellen.

Der Architekt ermittelt alle Grundlagen für das Bauvorhaben und fertigt einen Vorentwurf an.

Der Architekt und Sie als Bauherr planen zusammen Ihr Bauvorhaben.

Der Architekt macht Vorschläge, die Sie zusammen diskutieren und verbessert diese, bis für Sie die optimale Lösung erreicht ist.

Der Architekt wird die beste Lösung mit Ihnen zusammen als Entwurfsplanung festmachen.

Der Architekt weist in der Entwurfsplanung nach, dass der Hausbau allen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Der Architekt stellt Ihnen seine Ideen für die Gestaltung des Baukörpers, die Grundrisse, und die Haustechnik zusammen.

Der Architekt erstellt, ausgehend von den im Entwurf enthaltenen Flächen und Maßen, eine Kostenberechnung.

Der Architekt unterstützt Sie bei der Vergabe der Aufträge, koordiniert und kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass Ihnen das Bauwerk mängelfrei zu den ermittelten Kosten und Terminen übergeben wird.

Der Architekt wird,  wenn Sie ihn beauftragen, die Aufgaben der Bauleitung übernehmen, und den Bauherrn dabei vertreten.