Finanzierungsabkürzungen
Finanzierungsabkürzungen - Baufinanzierung - Erklärungen
Die gängigen Abkürzungen der Immobilienfinanzierung
ANNUITÄT:
Jährlich gleichbleibende Gesamtbelastung bei zunehmender Tilgung und abnehmender Zinszahlung, sodass die vereinbarte Laufzeit letztlich zur Rückzahlung des Darlehens führt.
ANSCHLUSSFINANZIERUNG – UMSCHULDUNG:
Bei einer Anschlussfinanzierung, handelt es sich um ein Darlehen, das sich dem ursprünglichen Darlehen entweder nach oder noch während der vereinbarten Zinsbindung anschließt.
AUFLASSUNG:
Die Auflassung ist die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Verkäufers und des Erwerbers.
Diese kommt rechtswirksam zustande, wenn beide Parteien in Anwesenheit eines Notars ihre übereinstimmende Willenserklärung beurkunden lassen.
AUFLASSUNGSVORMERKUNG:
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist der Käufer noch nicht der Eigentümer der Immobilie.
Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt der Notar die Auflassung im Grundbuch vormerken.
Die Vormerkung bleibt bestehen, bis die Umschreibung endgültig erfolgt ist.
Dies sichert den schuldrechtlichen Anspruch des Erwerbs auf Übertragung des Eigentums an einem Kaufobjekt.
BONITÄT:
Bonität ist die Kreditwürdigkeit.
EFFEKTIVZINS:
Der Effektivzins ist der tatsächlich anfallende Zinsbetrag pro Jahr für einen Kredit.
Im Effektivzins sind z. B. Auszahlungskurs, Nominalzins, Festschreibungsdauer sowie Laufzeit und Tilgung enthalten.
Wenn dieser Wert jedoch nicht erfasst wurde, sind Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Schätzgebühren zu zahlen.
FREISTELLUNGSERKLÄRUNG:
Beim Kauf vom Bauträger ist dies die Erklärung, des für den Bauträger vorfinanzierenden Kreditinstitutes gegenüber dem Notar, den Käufer Zug um Zug aus der Haftung für das Gesamtobjekt zu entlassen.
KONDITIONEN:
Darunter versteht man die Bedingungen, zu denen die Darlehensgeber wie z. B. Banken, Sparkassen sowie Lebensversicherer bereit sind, Ihnen einen Kredit auszureichen.
Diese umfassen Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung usw.
KONDITIONSANPASSUNG:
Andere Bezeichnungen hierfür sind auch: ZINSANPASSUNG, BEDINGUNSANPASSUNG oder PROLONGATION.
Vor Ablauf der Zinsfestschreibung muss mit dem Kreditgeber ein neuer Zinssatz ausgehandelt werden.
LEBENSHALTUNGSKOSTEN:
Um feststellen zu können, ob die in Anspruch genommenen Kredite auch zurückgezahlt werden können, sind die Lebenshaltungskosten zu ermitteln.
Diese werden vom verfügbaren Haushaltseinkommen abgezogen.
Einen Sicherheitszuschlag von ca. 10% sollten Sie in jedem Fall einrechnen!
NOMINALZINS:
Der niedrigere Nominalzins beinhaltet im Gegensatz zum sogenannten Effektivzins keine weiteren Faktoren wie z. B. Zinsbindungsfrist, Disagio, Ratenzahlungs- und Verrechnungstermine!
NOTARANDERKONTO:
Das Anderkonto ist ein Bankkonto auf den Namen des Notars, der dieses fremde Geld treuhänderisch verwaltet.
Dies ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung zur Kaufpreisabwicklung), solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist.
NOTARGEBÜHREN:
Die Notarkosten für die notarielle Beurkundung, die im Auftrag der Käufer trägt, richten sich nach dem Geschäftswert des Objektes.
Die Höhe der Beurkundungsgebühren richtet sich bei einem Kaufvertrag nach dem Kaufpreis, bei der Eintragung von Grundpfandrechten nach dem Sicherungswert.
Inklusive Grundbuchkosten und Grundschuldbestellung betragen die Notargebühren ca. 1,5 % des Kaufpreises!
Die Kosten für die Austragung evtl. alter Lasteneintragungen des Verkäufers trägt im Auftrag dieser selbst.
VOLLFINANZIERUNG:
Von einer Vollfinanzierung spricht man, wenn ein Objekt ohne Eigenmittel zu 100 % fremdfinanziert wird.
Dabei spielt die Bonität des Kreditnehmers natürlich eine sehr große Rolle.
© Deutscher Bauzeiger 11.2.11 Immobilie – Finanzierungsabkürzungen