Bereitstellungszinsen

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Die Bereitstellungszinsen

Die Bereitstellungszinsen sind von der Bank in Rechnung gestellte Zinsen für einen zugesagten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Baukredit.

Die Begründung, Bereitstellungszinsen zu verlangen ist, dass die Bank mit der Darlehenszusage den bewilligten Baukredit als Kreditmittel bereitstellt.

Während der Bereitstellungsphase sind diese Kreditmittel bei der Bank gebunden.

Der Darlehensnehmer muss für die Bereitstellungsphase Bereitstellungszinsen zahlen.

Resümee
Seien wir ganz ehrlich, das ist doch Quatsch hoch vier, die Bank verdient doch trotzdem.

©Deutscher Bauzeiger 43.2.3 Baukredit - Zinsen - Bereitstellungszinsen

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