Endfälliges Darlehen

Endfälliges Darlehen - Darlehensschuld - Kredit - Laufzeitende - Fälligkeit

Baukredit Endfälliges Darlehen

Als Endfälliges Darlehen bezeichnet man ein Darlehen, bei dem die Darlehensschuld am Laufzeitende zurückgezahlt werden muss.

Hierbei kann es sich um das Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung handeln.

Im Falle einer vorläufigen Kündigung spricht man in diesem Zusammenhang dann auch vom endfällig stellen, hier fordert der Kreditgeber nach angemessener Frist die komplett aushaftende Summe zurück.

Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Zinsen.

Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder auch variabel sein.

©Deutscher Bauzeiger 51.2.2 Baukredit - Darlehensarten - Endfälliges Darlehen

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