Darlehen Kündigung

Darlehen - Kündigung - Vorfälligkeitsentschädigung - Darlehenskündigung - Hypothekendarlehen

Die Kündigung eines Darlehens und die Vorfälligkeitsentschädigung

Die EU-Kommission nimmt in einem Arbeitspapier von neuen Regeln für die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung Abstand.

Banken verlangen Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn Kunden Festzins-Hypothekendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung kündigen.

Kredite mit Zinsbindung können erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden, ohne dass die Bank dafür eine praktisch beliebig hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen darf.

Im internationalen Vergleich müssen die deutschen Baufinanzierungskunden die höchsten Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen.

Faustformel für Vorfälligkeitsentschädigung: zehn Prozent der Darlehenssumme.

©Deutscher Bauzeiger 53.1.1 Baufinanzierung - Baukredit - Darlehen Kündigung

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