Bausparvertrag Kündigung

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Die Kündigung eines Bausparvertrags

Die Kündigung des Bausparvertrags kann jederzeit auf schriftlichem Weg erfolgen.

Die Kündigungsfrist variiert von Bausparkasse zu Bausparkasse.

Bausparguthaben kündigen

Bei den meisten Bausparkassen wird das bestehende Bausparguthaben 6 Monate nach Erhalt des Kündigungsschreibens ausgezahlt.

Wenn Sie einen Bausparvertrag kündigen, beachten Sie bitte, dass nur das eingezahlte Bausparguthaben ausgezahlt wird.

Die Vertreterprovision, die sogenannte Abschlussgebühr, die bei Vertragsbeginn eingezahlt werden musste, wird von den Bausparkassen nicht erstattet, da diese Provision an ihre Vertreter ausbezahlt wurde.

Die staatlichen Prämien werden nicht ausgezahlt, die verschwinden im staatlichen Nirwana auf nimmer Wiedersehen!

Bauspardarlehen kündigen

Die Kündigung des Bauspardarlehens kann jederzeit auf schriftlichem Weg erfolgen.

Die Kündigungsfrist variiert von Bausparkasse zu Bausparkasse.

Das Bauspardarlehen muss per Sondertilgung abgelöst werden.

Dazu müssen Sie eine Umschuldung bei einer Bank vornehmen.

Resümee

Sie sollten von einer Kündigung Ihres Bausparvertrags absehen, wenn er noch nicht zuteilungsreif ist.

Ihren Bausparvertrag sollten Sie vollständig einbezahlen, und erst wenn er zuteilungsreif ist kündigen.

©Deutscher Bauzeiger 16.2.4 Baukredit - Bausparkasse - Bausparvertrag Kündigung