Bauspardarlehen

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Das Bauspardarlehen

Unter einem Bauspardarlehen versteht man im Wesentlichen die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem tatsächlich angesparten Betrag, den das Konto des Sparers am Zuteilungstermin aufweist.

Dabei beinhaltet dieser Betrag neben den tatsächlich durch den Sparer geleisteten monatlichen Sparbeiträgen:

  • Sonderzahlungen
  • Zinsgutschriften durch die Bausparkasse
  • Arbeitnehmersparzulagen
  • Wohnungsbauprämien
  • vermögenswirksame Leistungen

Hat der Bausparer seinen Sparbeitrag zum vereinbarten Termin erreicht, so muss erdie Wartezeit abwarten bis die Zuteilungsreife erfüllt ist.

Zuteilungsreifes Guthabens mit wohnungswirtschaftlicher Verwendung

Ein Bausparvertrag mit nur einem kleinen Bauspardarlehen von 10.000 Euro oder weniger kann natürlich auch sowohl für die Renovierung einer Wohnung oder für die Anschaffung von Möbeln verwendet werden.

In diesem Falle erhält der Bausparer sein angespartes Guthaben ausgezahlt und  muss zwar offiziell eine wohnungswirtschaftliche Verwendung angeben; dies wird in der Praxis aber so gut wie nie überprüft.

Bausparvertrag mit wohnungswirtschaftlicher Verwendung

Zu beachten ist aber weiterhin, dass ein Bauspardarlehen nicht zur freien Verwendung ausgezahlt wird.

Hier ist der Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung eine zwingende Notwendigkeit.

Auch ist die Beanspruchung des Bauspardarlehens keine zwingende Notwendigkeit, denn ein Bausparvertrag kann nach Zuteilung auch ausgezahlt werden, ohne den Bausparkredit in Anspruch zu nehmen.

©Deutscher Bauzeiger 16.2.3 Baukredit - Bausparkasse - Bauspardarlehen