Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage - Vermögensbildungsgesetz - Bausparvertrag

Die Arbeitnehmersparzulage auf einen Bausparvertrag

Auf die Arbeitnehmersparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz, die sogenannte vermögenswirksame Leistungen, gewährt der Staat eine Prämie in Höhe von 9 %.

Die Arbeitnehmersparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz wird nur gewährt, wenn es sich um Einzahlungen auf einen Bausparvertrag handelt.

Die Arbeitnehmersparzulage wird einkommensabhängig gewährt.

Sie wird nur Arbeitnehmern gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Einzahlung 17.900 Euro nicht übersteigt.

Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten 35.800 Euro nicht übersteigt.

Die Arbeitnehmersparzulage wird vom jeweiligen Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist an den Bausparer unter Bedingungen ausgezahlt.

Eine Auszahlung des Bausparguthabens mit der anteiligen Arbeitnehmersparzulage im Wege der Zuteilung unter Bedingungen ist auch vor Ende dieser siebenjährigen Bindungsfrist möglich.

Bei Auszahlung des Bausparguthabens mit der Arbeitnehmersparzulage muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie Hausbau oder Wohnungseigentum nachgewiesen werden.

©Deutscher Bauzeiger 16.2.6 Baukredit - Bausparkasse - Arbeitnehmersparzulage