Baufertigstellungsbürgschaft

Baufertigstellungsbürgschaft - Vertragserfüllungsbürgschaft - Insolvenz - Bauträger

Die Baufertigstellungsbürgschaft oder auch Vertragserfüllungsbürgschaft

In den letzten Monaten mussten einige Bauträger Insolvenz beantragen.

In solch einem Fall steht man als Bauherr schnell alleine da und man weiß unter Umständen nicht wie es weitergehen soll.

In solch einem Fall kann eine Baufertigstellungsbürgschaft die rettende Lösung sein.

Es sollte sichergestellt sein, dass das Generalbauunternehmen eine Baufertigstellungsbürgschaft vorweisen kann.

Im Insolvenzfall sorgt dann der Bürge dafür, dass der Hausbau zu Ende gebracht wird.

Ein weiterer positiver Punkt einer Baufertigstellungsbürgschaft ist, dass Arbeiten von einer anderen Firma ausgeführt werden können, wenn Handwerker Termine nicht einhalten und es dadurch zu erheblichen Zeitverzögerungen kommt.

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