Drainagewasser ableiten

Drainage - Drainagewasser - ableiten - Kanalisation - Genehmigung - Sickerwasser 

Das Drainagewasser ableiten

Es muss geklärt werden, ob die Einleitung von Drainagewasser in die öffentliche Kanalisation genehmigt wird.

Wird eine Genehmigung erteilt, kann die Drainage über einen Sammler an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.

Wird keine Genehmigung erteilt, muss das anfallende Drainagewasser auf dem eigenen Grundstück versickern.

Sickerschacht

Wenn das anfallende Drainagewasser auf dem eigenen Grundstück versickern muss, wird die Drainage an einen Sickerschacht angeschlossen.

Rigolenversickerung

Wenn das anfallende Drainagewasser auf dem eigenen Grundstück versickern muss, kann die Drainage an eine Rigole geleitet werden und dort versickern.

Die Rigolenversickerung erfolgt in einem unterirdischen Graben, der mit Kies ausgefüllt ist.

Eine mehrere Kubikmeter umfassende unterirdische Kiespackung Rigole sorgt für das gezielte Versickern des aufgefangenen Wassers.

Eine Rigole ist technisch sicherlich nicht anspruchsvoll, kostet in der Einrichtung aber auch Geld und erhöht somit die Kosten der Drainage erneut.

Vorfluter offenes Gewässer

Wenn das anfallende Drainagewasser auf dem eigenen Grundstück nicht versickern kann, darf das Drainagewasser nur über einen Vorfluter in einen Bach, Fluss, See, Meer oder anderes offenes Gewässer abgeführt werden.

Alternative weiße Wanne

Wenn das anfallende Drainagewasser auf dem eigenen Grundstück nicht versickern kann und keine andere Möglichkeit besteht, kann keine Drainage eingebaut werden. Dann muss für den Bau eines Kellers eine weiße Wanne gebaut werden.

©Deutscher Bauzeiger 81.2.22 Bauen - Kellerbau - Drainage - Drainagewasser ableiten