Drainage Spülschächte

Drainage - Spülschächte - Spülschacht - DIN 4095 - Sandfang - Schachtdeckel

Drainage Spülschächte

Die Ausführung von Drainagen ist in der DIN 4095 geregelt. 

Nach DIN 4095 ist bei jeder Richtungsänderung der Drainagenleitung ein Spülschacht anzuordnen.

Es sind Spülschächte mit mindestens DN 300 einzubauen.

Der DN 315 mit Sandfang ist für eine fachgerechte Drainageanlage erforderlich. 

Der Spülschacht wird in folgenden Ausführungen geliefert:

3 Anschlussstutzen DN 200

3 Blindstopfen 

1 Schachtabdeckung aus PP arretierbar und trittfest 

Der füllbare Doppelboden des Spülschachtes dient zur Verbesserung der Stand- und Auftriebssicherheit und kann mit Sand-, Kies oder Beton befüllt werden.

Für die Wartung vom Spülschacht muss die Möglichkeit zum Durchspülen an allen Gebäudeecken gegeben sein.

Spülschacht Verlängerung DN 300

Mit einer Spülschacht Verlängerung DN 300 kann der Spülschacht DN 315 in der Höhe verlängert werden.

Anschlussstück für Drainagerohr an Spülschacht

Das Anschlussstück T-Stück dient zum Anschluss von einmündendem Drainagerohr.

Auslaufstück mit Froschklappe

Das Drainage Auslaufstück wird zum Ableiten von Wasser verwendet, z. B. bei Teichen.

Die Froschklappe verhindert das Eindringen von Unrat und Fremdkörpern ins Drainagerohr.

Schachtdeckel arretierbar und trittfest aus PP

Der Schachtdeckel hat 2 Klammern, die sich mit Gewalt in den Rippen des zugehörigen Schachtes einkrallen.

Um den Schachtdeckel wieder auf zu bekommen muss entsprechende Gewalt angewendet werden.

Man kann den Schachtdeckel leichtgängig machen indem man die hakende Zahnung innen abträgt, abschleift. 

©Deutscher Bauzeiger 81.2.20 Bauen - Kellerbau - Drainage - Drainage Spülschächte