Drainage Sickerschacht

Drainage - Sickerschacht - Drainagewasser - Genehmigung

Drainage Sickerschacht

Eine Drainage mit Anschluss an den öffentlichen Kanal ist genehmigungspflichtig und bei der Gemeinde zu beantragen.

Wird keine Genehmigung erteilt muss das Drainagewasser über einen Sammler anderweitig abgeführt werden.

Das anfallende Drainwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickern.

Dazu ist es erforderlich, dass das vorhandene Erdreich einen größeren / höheren Durchlässigkeitsbeiwert von 10 hoch minus 4 haben muss.

Ist dies auch nicht möglich, weil das anstehende Erdreich einen geringeren Durchlässigkeitsbeiwert von 10 hoch minus 4 hat, ist entsprechend der Normengebung auf die Verlegung einer Drainage zu verzichten und eine weiße Wanne einzubauen.

Der Bau von einem Sickerschacht unterliegt in den meisten Regionen einer Genehmigung. 

Die Genehmigung ist über die Gemeinde Untere Wasserbehörde einzuholen. 

Bei der Gemeinde Untere Wasserbehörde erhalten Sie die Informationen über Regelungen, die Sie beim Bau eines Sickerschachtes einhalten müssen.

Sickerschacht bauen

Ein Sickerschacht ist ein unterirdisch angelegter Schacht aus vorgefertigten Kunststoffbehältern, sodass ein baulich umschlossener Sickerschacht auf dem Grundstück entsteht. 

Der Sickerschacht braucht ein gewisses Volumen, damit sich größere Wassermengen zunächst sammeln können.

Ein Sickerschacht fängt das Drainagewasser auf, das dann zeitverzögert nach und nach zum Versickern abgegeben wird. 

Das Wasser versickert je nach Bauart des Sickerschachtes entweder nur durch den gelochten Boden und durch die gelochten Seitenwände.

Der Sickerschacht leitet Drainagewasser punktuell in tiefere Bodenschichten, wo es dann gut versickern kann.

Im Sickerschacht bleibt zeitweise Drainagewasser stehen.  

©Deutscher Bauzeiger 81.2.25 Bauen - Kellerbau - Drainage - Drainage Sickerschacht