Drainage nach DIN 4095

Kellerbau - Drainage - DIN 4095 - DIN 18195 - Drainageanlage

Die Drainage nach DIN 4095

Der Geltungsbereich der Norm umfasst die Drainage auf an und unter erdberührten baulichen Anlagen. 

Die DIN 4095 beschreibt die Bestandteile und Kriterien einer ordnungsgemäßen Drainageanlage im Hochbau und ist im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 zu sehen.

Die DIN 4095 definiert den Stand der Technik und ist grundsätzlich von der Planung bis zum Einbau von Drainageanlagen in vollem Umfang zu beachten.

Sie fordert eindeutig Sicherheit, Überprüfbarkeit und dauerhafte Funktion einer Drainage.

Sie verlangt prüfbare Leistungskriterien und den Nachweis der Eignung der Baustoffe.

Soweit entsprechende DIN-Vorschriften und Güterichtlinien vorhanden sind, müssen die Baustoffe diesen entsprechen.

Die Anforderungen an eine funktionsfähige Drainage sind in DIN 4095 festgelegt. 

Sie besteht aus einer wasserdurchlässigen Schicht Flächendrainage, die den gesamten erdberührten Teil des Bauwerkes umgibt, und einem Rohrleitungssystem Drainagerohre zum Ableiten des in der Flächendrainage anfallenden Wassers. 

Ausführung der Drainage nach DIN 4095

Die DIN 4095 - 1990 

„Baugrund; Drainage zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung“. 

Die DIN 4095 ist in einigen Passagen nicht mehr zeitgemäß. 

Die DIN 4095 Erfahrungen aus der Praxis zeigen die Notwendigkeit der Aktualisierung und Überarbeitung.

Die DIN 4095 wurde vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) mit dem Merkblatt 2008 erläutert und die Auslegung dieser Norm definiert. 

In dem Merkblatt 2008 wird auf die Bezeichnungen „Regelfall“ und „Sonderfall“ sowie auf Bemessungsbeispiele eingegangen.

Mit dem Merkblatt aus dem Jahr 2008 wurde besonderer Wert auf folgendes gelegt:

  • Bedeutung der Planung und Schnittstellenkoordination von Drainageanlagen
  • durch die örtlichen Abwassersatzungen wird die Einleitung von Drainagewasser in den öffentlichen Kanal üblicherweise grundsätzlich ausgeschlossen 
  • Drainagewasser muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden
  • durch die Neufassung der Abdichtungsnormen DIN 18195-NEU und DIN 18533 wurde die Begriffsdefinitionen geändert 
  • Hinweis- und Bedenkenpflichten des ausführenden Unternehmers sind zu protokollieren
  • oftmals von den Abdichtungsnormen DIN 4095 definierten Regelfall in der Baupraxis abgewichen wird

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