Konterlattung

Konterlattung - Dachsparren - Befestigung - Konterlatten - Dachkonstruktion

Die Konterlattung auf den Dachsparren

  • über die Dachsparrenoberseite
  • über die Dachkonstruktionen
  • über die Dachsparren

Befestigung der Konterlattung

  • ohne rechnerischen Nachweis nach DIN 1055 Lastannahmen
  • die Befestigung der Konterlatten hat mit 3 Stück Drahtstiften pro Meter zu erfolgen
  • die erforderliche Drahtstiftenlänge muss beachtet werden

Bei Schneelasten

Erhöhung der Drahtstift-Anzahl nach entsprechendem statistischen Nachweis.

Lattendicke mmDrahtstifte mmEinschlagtiefe mm
2431x6538
3031x7038
4031x8038

Hinweise Holz und Holzwerkstoffe

Deutsches Dachdeckerhandwerk - Regelwerk Hinweise Holz und Holzwerkstoffe
Aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach- , Wand- und Abdichtungstechnik e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Zimmermeister
Herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach- , Wand- und Abdichtungstechnik e.V.
Ausgabe September 2005

3 Ausführung
3.5 Konterlatten
3.5.1 Allgemeines
(1) Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis sollen S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen und über eine Mindestnenndicke von 24 mm verfügen. Es wird empfohlen, dass Konterlatten laut DIN 1052 über einen Mindestnennquerschnitt von 1400 mm² verfügen (z.B. 24/60, 30/50, 40/60).

(2) Konterlatten mit rechnerischem Nachweis müssen mindestens S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen. Die Querschnitte und ggf. abweichende Güte (S 13) ergeben sich aus dem statischen Nachweis.

(3) In Abhängigkeit der Sparrenlänge und des Deckwerkstoffes wird empfohlen die Dicke der Konterlatte nach Tabelle 3.1 zu erhöhen, um die ausreichende Hinterlüftung des Deckmaterials zu gewährleisten.

3.5.2 Ausführung
(1) Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis können mit Unterbrechungen verlegt werden.

(2) Ohne rechnerischen Nachweis sind Konterlatten direkt auf Holz oder Holzwerkstoffen mit einer Rohdichte 350 kg/m³ mit mindestens drei Nägeln pro Meter zu befestigen. Nagellänge und - Durchmesser können der Tabelle 3.2 entnommen werden.

(3) Bei Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen dürfen diese für die erforderliche Einschlagtiefe nur angesetzt werden, wenn jedes Brett bzw. jede Platte ausreichend befestigt ist und die Nenndicke mindestens 24 mm bei Holz und 22 mm bei Holzwerkstoffen beträgt (siehe hierzu Tabelle 3.2 Fall 3, Konterlatte auf 24 mm Schalung).

(4) Bei Verwendung von Holzwerkstoffplatten mit einer geringeren Rohdichte als Holz (Unterdeckplatte oder Wärmedämmplatte) ist die Befestigung der Konterlatte in Abhängigkeit von der Rohdichte zu erhöhen. Für die Weiterleitung der anfallenden Lasten sind Art und Anzahl der erforderlichen Befestigungsmittel für die Holzwerkstoffplatte sowie die Befestigung der Konterlatte durch die Holzwerkstoffe gemäß Typenstatik vom Hersteller anzugeben.

©Deutscher Bauzeiger 21.2.10 Bauen - Dach - Zimmermannsarbeiten - Konterlattung

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