Dachlatten Kennzeichnung

Dachlatten - Kennzeichnung - Bauprodukt - IBtB - Farbmarkierung - Sortierklasse - Bauholz

Dachlatten Kennzeichnung

Seit dem Jahre 2003 gilt, Dachlatten sind ein geregeltes Bauprodukt.
Dachlatten werden nach den Anforderungen des IBtB (Institut für Bautechnik Berlin) gefertigt.
(Bauregelliste Teil A, geregelte Bauprodukte)

Dachlatten Farbmarkierung

Die Verwendung der Dachlatten S10 und S13 ist vom Lattenabstand und Sparrenabstand abhängig.

S10 rote Farbmarkierung

Auf jeder Dachlatte ist auf einer Stirnseite vollflächig rote Farbe vorhanden, dies ist eine Sortierklasse und beschreibt Merkmale eines Bauholzes wie Astigkeit oder andere Merkmale.

S13 blaue Farbmarkierung

Auf jeder Dachlatte ist auf einer Stirnseite vollflächig blaue Farbe vorhanden, dies ist eine Sortierklasse und beschreibt Merkmale eines Bauholzes wie Astigkeit oder andere Merkmale.

Das "Ü"-Zeichen auf jeder Dachlatte bestätigt die Übereinstimmung der gelieferten Dachlatte mit der Zulassung.

Der Hersteller der Dachlatte muss nach diesen Regeln der Zulassung produzieren und dies mit einem Übereinstimmungszertifikat nachweisen.

Das Übereinstimmungszertifikat kann die Baubehörde oder der Bauherr vom Zimmermann einfordern.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.12 Bauen - Dach - Zimmermannsarbeiten - Dachlatten Kennzeichnung