Weiße Wanne Bauabnahme

Weiße Wanne - Abnahme - Bauabnahme - Abnahmeprotokoll - Mangelfreiheit - DAfSTb

Weiße Wanne (DAfSTb)

Mit der Einführung der Richtlinie „Wasserundurchlässige (WU-) Bauwerke aus Beton“
vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfSTb) ist eine Verantwortungslinie entstanden.

Das Regelwerk für Weiße Wannen, beschreibt die Verantwortlichkeit der Baubeteiligten.

Mussten bis 2007 die Betonhersteller und Bauunternehmer eine bestimmte, vom Planer ausgeschriebene Betongüteklasse nachweisen, ist nun die Zusammenarbeit der Fachleute im frühen Planungsstadium gefragt.

Das soll dazu führen, ein schadensfreies Betonbauwerk im Gründungsbereich zu schaffen.

Die Bauabnahme der weißen Wanne

Die Bauabnahme einer Weißen Wanne erfolgt häufig zu einem Zeitpunkt, zu dem keine Wasserbelastung ansteht.

Die Mangelfreiheit der Weißen Wanne kann so eigentlich nicht bestätigt werden.

Das Abnahmeprotokoll

Im Abnahmeprotokoll können folgende Punkte aufgeführt werden:

  • Ermittlung des Bemessungswasserstandes wurde durchgeführt
  • die Beanspruchungsklasse
  • die Überwachungsklasse
  • Festlegung der Nutzungsklasse
  • Bestimmung der Mindestwanddicken
  • Betongüte
  • welche Bauweise
  • welches Druckgefälle liegt vor
  • rechnerische Rissbreite ist gerechnet worden
  • welche Zwangbeanspruchung liegt vor
  • Fugenaufteilung wurde wie geplant ausgeführt
  • das geplante Abdichtungssystem ist eingebaut

©Deutscher Bauzeiger 51.2.11 Bauen - Bodenplatte - Weiße Wanne - Weiße Wanne Bauabnahme