Zielbaumverfahren

Bauen Bodenplatte Zielbaumverfahren- Mangel Bauausführung Minderung Zielbaumverfahren Entschädigung

Zielbaumverfahren nach Aurnhammer

Minderung nach dem Zielbaumverfahren nach Aurnhammer

Wenn im Werkvertrag die Sauberkeitsschicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist das Fehlen einer Sauberkeitsschicht auf jeden Fall ein Mangel in der Bauausführung.

Hier kommt eine Minderung nach dem Zielbaumverfahren nach Aurnhammer zum Tragen.

Ein Mangel eines Werkes liegt lt. BGBA -Vertrag oder VOBA -Vertrag, immer bereits dann vor, wenn das Werk die im Bauvertrag vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist.

Bei Fehlen einer Sauberkeitsschicht, die Sie erst nach der Erstellung der Bewehrung der Bodenplatte feststellen oder später, und ein Rückbau unverhältnismäßig wäre, müssen Sie sich die Minderung von einem Sachverständigen ausrechnen lassen.

Bei einer Minderungsberechnung nach dem Zielbaumverfahren nach Aurnhammer werden Sie überrascht sein, wie wenig dieser Mangel wert ist.

Was nützen Ihnen 1000 Euro gegenüber Kosten für eine Sauberkeitsschicht von 1500 Euro.

Die negative Beeinträchtigung und die Unterschreitung der üblichen Nutzungsdauer Ihres Hauses kann durch diese Entschädigung nicht aufgehoben werden.

Womit Sie rechnen müssen siehe Deutscher Bauzeiger Noppenbahn

Nach Aurnhammer, H.E.:

Verfahren zur Bestimmung von Wertminderungen bei (Bau-)Mängeln und 
(Bau-)Schäden.

In: Baurecht. Heft2, 1981

Die allgemein anerkannte Zielbaummethode nach Aurnhammer zur nachvollziehbaren und prüfbaren Berechnung von technischen Wertminderungen lässt sich in modifizierter Form auch auf die Berechnung von merkantilen Minderwerten, zum Beispiel von Immobilien, oder Mietpreisminderungen anwenden.

©Deutscher Bauzeiger 41.2.7 Bauen - Bodenplatte - Zielbaumverfahren

weiterlesen Schaumglasschotter