Kontrollprüfung Bauteile

Bodenplatte Kontrollprüfungen Bauteile Auftraggeber Güteeigenschaften

Kontrollprüfungen an Bauteilen durch den Auftraggeber 

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Augenschein ausgewählten oder an vermuteten Schwachstellen der Bauteile Kontrollprüfungen durchzuführen.

Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die 

  • Baustoffe
  • Baustoffgemische 
  • Bauteile

den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Die Kontrollprüfungen und Probenahme auf der Baustelle führt der Auftraggeber in Anwesenheit des Auftragnehmers durch. 

Sie können auch in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn er den rechtzeitig bekannt gegebenen Termin der Kontrollprüfungen und Probenahme nicht wahrnimmt.

Die Durchführung der Prüfungen oder Probenahme dürfen nur vom Auftraggeber oder einer von ihm dafür anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden. 

Die Prüfstelle bestimmt der Auftraggeber. 

Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen des Auftraggebers werden der Bauabnahme zugrunde gelegt. 

Kontrollprüfungen Abrechnung

Das Ergebnis derartiger Prüfungen führt ggf. zur Beanstandung einer zugehörigen Fläche, die einvernehmlich festzulegen oder durch zusätzliche Prüfungen einzugrenzen ist. 

Für die Kontrollprüfungen können, soweit möglich und zweckmäßig, auch die Ergebnisse der gemeinsamen Feststellungen für die Abrechnung herangezogen werden. 

Eigenüberwachung des Auftragnehmers

Die vom Auftragnehmer durchzuführende Eigenüberwachung wird von den Kontrollprüfungen nicht tangiert.

Es kann zweckmäßig sein, gleichzeitig mit den Eigenüberwachungsprüfungen in Absprache mit dem Auftraggeber die Kontrollprüfungen durchzuführen.

©Deutscher Bauzeiger 53.1.1 Bauen - Bodenplatte Kontrollprüfungen Bauteile

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