Bewehrungspläne

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Die Bewehrungspläne

Die Baugenehmigungspläne im Maßstab 1:100 werden dem Statiker vom Architekten übergeben.

Der Statiker erstellt eine prüffähige Statik in Textform mit Positionsplänen der Bewehrung.

Die Statik wird dem Bauantrag beigefügt, der an das Bauamt geht.

Die Bewehrungspläne sind eine zeichnerische Arbeitsanweisung.

Die Bewehrungspläne bestehen aus Baustahlmattenlisten, Schneidelisten und Biegelisten für Baustahlstäbe.

Nach dieser Arbeitsanweisung wird der Bauunternehmer die Bewehrung in die einzelnen Stahlbetonbauteile einbauen.

Wenn die Bewehrung nach der Arbeitsanweisung eingebaut wird entspricht der Stahleinbau der Statik.

Die Bewehrungspläne für die Fundamentplatte und Kellerwände werden vom Statiker erstellt.

Die Bewehrungspläne für die Fertigteildecke werden durch das Fertigteilwerk gegen Aufpreis erstellt.

Die Bewehrungspläne werden insgesamt vom Statiker abgezeichnet.

Auf der Baustelle müssen der Baufirma die genehmigten Statikpläne übergeben werden.

©Deutscher Bauzeiger 66.2.4 Bauen - Bodenplatte - Bewehrung - Bewehrungspläne

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