Kranschein Prüfungsfragen

Kranschein - Prüfungsfragen - Baukran - Turmdrehkran - Schulung - theoretisch - praktisch

Der Kranschein für den stationären Baukran oder Turmdrehkran

Durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nach BGV D6, SBG VII § 209 Abs.1. wird festgelegt, dass der Kranführer im Führen des Kranes unterwiesen und für die Aufgabe geeignet ist.

In der theoretischen Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:

  • die verschiedenen Kranbauarten
  • die verschiedenen Krantechniken
  • Hebelgesetz
  • Standsicherheit
  • Massenträgheit
  • Schwerpunkt
  • Maschinenelemente
  • Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
  • Tragfähigkeit und Abstützung
  • Kranfahrweise des Kranführers
  • Prüfungen der Krane vor Arbeitsaufnahme
  • sicheres Anschlagen von Lasten

In der praktischen Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:

  • feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • Sensibilisierung für die Risiken
  • stabile Schwerpunktlage der Last
  • Abfangen der pendelnden Last
  • sicheres Anschlagen von Lasten
  • Ablegereife von Anschlagmitteln
  • Hublastbegrenzer und Lastmomentbegrenzer

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