Bedienung des Baukrans

Baukran - Bedienung - Kranführer - Kranplatz - Schutzeinrichtungen - Störungen

Bedienung des Baukrans

Vor Arbeitsbeginn sollte der Kranführer sich mit der Baustelle und der Umgebung vertraut machen.

Zur Bedienung des Baukrans gehören:

  • die Hindernisse im Arbeitsbereich
  • die Tragfähigkeit des Kranplatzes
  • die Absicherungen des Kranplatzes
  • die Absicherungen zum öffentlichen Verkehrsbereich
  • den Baukran nur in sicherem und funktionsfähigem Zustand betreiben
  • Vor Einschalten / Ingangsetzung des Baukrans, auf Personen in der Nähe achten, wenn nötig Warnsignal betätigen
  • Baukrane nur betreiben, wenn die Schutzeinrichtungen Not- / Aus- / funktionsfähig sind.
  • Der Kranführer muss jederzeit seinen Arbeitsbereich mit der Last einsehen können. Bei schlechter Sicht und Dunkelheit ist für ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen.
  • Der Einweiser muss sich in Sichtweite des Kranführers aufhalten oder mit ihm in Sprechkontakt stehen.
  • Mindestens einmal pro Schicht Baukran auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen!
  • Bei Funktionsstörungen Baukrane sofort stillsetzen und sichern.
  • Baukran Störungen umgehend beseitigen
  • am Baukran sind lose Gegenstände zu entfernen
  • alle Griffe, Tritte, Geländer, Podeste, Bühnen, Leitern sind frei von Verschmutzung, Schnee und Eis zu halten
  • Bei Windgeschwindigkeiten, die die Betriebssicherheit des Baukrans gefährden, muss der Kranbetrieb rechtzeitig eingestellt werden.
  • Beim Verlassen des Baukrans diesen gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Benutzen sichern und dafür sorgen, dass der in der Betriebsanleitung angegebene Zustand hergestellt wird.

Benutzung des Baukrans für andere als in der Betriebsanweisung aufgeführten Nutzung ist verboten

  • das Losreißen nicht freistehender Materialien
  • horizontales Bewegen auf dem Boden stehender Materialien oder Baumaschinen
  • das Aufpendeln oder Schwingen der hochgezogenen Last
  • jede Belastung des Baukrans über die zulässige Tragfähigkeit hinaus
  • Baukran als Schrägzug verwenden
  • das Mitfahren von Personen am Kranseil ist verboten

©Deutscher Bauzeiger 61.2.6b Bauen - Baustelleneinrichtung - Baukran Bedienung

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