Baukran Betriebsanweisung

Baukran - Betriebsanweisung - Kranführerschein - Kranführer - Krananlage

Die Betriebsanweisung für den Baukran

Der Bediener eines Kranes muss in jedem Fall zum Kranführerschein über eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers verfügen.

Der Baukran ist vom zuständigen Kranführer zu beaufsichtigen und zu überprüfen (täglich vor Inbetriebnahme).

Eingestellte Werte der Krananlage dürfen nicht verändert werden, und sind täglich vor Betriebsbeginn zu überprüfen.

Die folgenden Punkte sind in jeder Betriebsanweisung enthalten:

  • GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
  • SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
  • VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
  • VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE
  • WARTUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN
  • FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG

©Deutscher Bauzeiger 61.2.10 Bauen - Baustelleneinrichtung - Kranplatz - Baukran Betriebsanweisung

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