Baukran Anschlagmittelprüfung

Baukran - Anschlagmittelprüfung - Anschlagmittel - Sichtprüfung - Lastaufnahmemittel - Tragmittel

Die Sichtprüfung der Anschlagmittel für Hebebänder und Ketten

Grundsätzlich müssen Anschlagmittel vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung unterzogen werden.

Entsprechend der Vorgaben der UW BGR 500 und der neuen Betriebssicherheitsverordnung müssen Anschlagmittel min. 1-mal jährlich einer genaueren Sichtprüfung unterzogen werden.

Lastaufnahmeeinrichtungen (einschließlich Seile, Ketten und Anschlagmittel)

Lastaufnahmeeinrichtungen sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Kran und Transportgut.

Dabei fasst die Bezeichnung "Lastaufnahmeeinrichtung" die drei folgenden Begriffe zusammen:

  • Lastaufnahmemittel sind C-Haken, Pfannen, Greifer, Lasthebemagnete oder Vakuumheber
  • Anschlagmittel sind Endlosseile, Hebebänder, Hakenketten, Seilgehänge und lösbare Verbindungsteile (wie z. B. Schäkel)
  • Tragmittel: dauernd mit dem Kran verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten, z. B. Kranhaken sowie fest eingescherte Greifer oder Traversen

Immer öfter werden Hebebänder und Ketten bis zur Verschleißgrenze genutzt, obwohl poröses oder verschlissenes Material für Mensch und Maschine enorme Gefahren birgt.

Zu den Anschlagmitteln gehören:

  • Ketten
  • Rundschlingen
  • Hebebänder
  • Seile

©Deutscher Bauzeiger 61.2.13 Bauen - Baustelleneinrichtung - Baukran Anschlagmittelprüfung