Brandschuttentsorgung

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Die Brandschuttentsorgung nach dem Brandfall

Bei einem Brand eines Gebäudes entstehen Verbrennungsrückstände, die eine spezielle Entsorgung der Brandrückstände erforderlich machen.

Brandschutt muss vor der Entsorgung von einem Fachmann gesichtet und auf toxische Rückstände geprüft werden.

Bei einem Brand eines Gebäudes entstehen folgende Rückstände:

  • Asbestrückstände
  • alte Glas- oder Steinwollepartikel
  • PVC, Kunststoffreste
  • Holzreste

Brandschutt muss ordnungsgemäß entsorgt werden.

Ist der Brandschutt nicht toxisch belastet, so kann er einfach der Müll-Verbrennungsanlage zugeführt werden.

©Deutscher Bauzeiger 14.1.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Brandschuttentsorgung

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