Baustelleneinrichtungsplanung

Baustelleneinrichtungsplanung - Baustelleneinrichtung - Bauablaufplanung - HOAI - Mehrvergütungsanspruch

Baustelleneinrichtungsplanung

Die Planung der Baustelleneinrichtung ist keine Bauablaufplanung.

Ist sie keine Grundleistung, stellt sie eine besondere Leistung dar (§ 3 Abs. 3 HOAI).

Müssen die Zufahrten und Abfahrten zu der Baustelle und die Baustelleneinrichtung vom Objektplaner geplant werden, stellt es eine besondere Leistung dar.

Nimmt dies der Objektplaner vor, stellt es eine besondere Leistung dar und es entsteht ein Mehrvergütungsanspruch.

Die Planung der Baustelleneinrichtung ist nach gewerblicher Verkehrssitte eine Leistung des ausführenden Bauunternehmers.

Verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit

(Beschilderungen, Lichtsignalanlagen, Spurverschwenkung-Einrichtungen usw.) gehören nach § 52 (7) HOAI 1996/2002 nicht zu den anrechenbaren Kosten, wenn der Auftragnehmer sie nicht plant oder überwacht; tut er dies jedoch, gehören sie im Umkehrschluß dazu.

Arbeitsschritte

  1. Erfassen der Anforderung
    Die Anforderungen der Bauabschnitte an die Betriebsmittel und das Material werden erfasst.
  2. Entwickeln des Arbeitsflusses
    Die Teileinrichtungen werden gebildet und damit der Arbeitsfluss entwickelt.
  3. Zusammenstellen sonstiger Elemente
  4. Erstellen eines Einrichtungsplans
    Der Einrichtungsplan wird gegebenenfalls mit Teileinrichtungen erstellt.

Baustelleneinrichtungsplanung Kosten

Die Kosten der Baustelleneinrichtung gehören zu den Herstellungskosten.
Die Kosten der Baustelleneinrichtung können im Leistungsverzeichnis (LV) separat ausgewiesen oder in die Einheitspreise eingerechnet werden.

Die allgemeine Verkehrssicherung der Baustelle (Arbeits- und Unfallschutzmaßnahmen, Absperrungen, Beleuchtung usw.) gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Unternehmers und ebenfalls zu den anrechenbaren Kosten.

Weitere Informationen:

Baustelleneinrichtung Einführung

Quelle: www.uni-kassel.de

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