Baustellenabfall Sonderabfälle

Baustellenabfall - Sonderabfälle - Sonderabfall - Entsorgung

Baustellenabfall Sonderabfälle sind:

  • Farben
  • Lacke
  • Spraydosen
  • Bauschaumspraydosen Recycling
  • gefüllte Lackeimer
  • gefüllte Farbeimer
  • Lösungsmittelreste
  • Schalölbehälter
  • Batterien
  • Leuchtstoffröhren

Auch hier darf bei der Entsorgung kein Restmüll enthalten sein, sonst wird es sehr teuer.

Bauschaumspraydosen Recycling

Wer Bauschaumdosen zurück gibt dem entstehen keine Kosten.
Auf der Baustelle sollte von dem Bauherrn, Bauleitung den Handwerksfirmen mitgeteilt werden das die Entsorgung von Bauschaumdosen nicht über den Restmüll zu erfolgen hat
Die Bauschaumdosen müssen von den Handwerksfirmen gesammelt und ordnungsgemäß
in den Bauschaumdosen Sammelbehälter eingelagert werden.
Sollte kein Bauschaumdosen Sammelbehälter auf der Baustelle vorhanden sein sind die 
gebrauchten Bauschaumdosen von den einzelnen Handwerksfirmen zum Firmensitz mitzunehmen und dort zu entsorgen.
Bauschaumdosen werden wegen ihres MDI-Gehalts vom Verpackungsgesetz als gefährlicher Abfall eingestuft und dürfen nicht über die dualen Systeme, wie z.B. das Duale System Deutschland (Grüner Punkt), gelbe Tonne oder gelber Sack entsorgt werden.
Wohin mit dem Bauschaumdosen Müll
Technisch bedingt sind Bauschaumdosen nie wirklich leer. 
Ein Rest bleibt immer in der Bauschaumdose. 
Bauschaum ist krebserzeugend eingestuft und somit gesundheitsschädlich. 
Daher wird die Bauschaumdose als gefährlicher Müll eingestuft.
Wo kann der Monteur kleinere Mengen Bauschaumdosen abgeben
Wer Bauschaumdosen zurück gibt dem entstehen keine Kosten.
Einzelne Bauschaumdosen können bei Bau- und Baufachmärkten zurückgegeben werden.
Im Kassenbereich bei Bau- und Baufachmärkten befinden sich Behälter für gebrauchte Bauschaumdosen.
Deutschlandweit gibt es über 2.000 Rückgabestellen.
Werden gebrauchte Bauschaumdosen auch abgeholt
Größere Mengen gebrauchter Bauschaumdosen holt das Spezialrecyclingunternehmen PDR Recycling GmbH kostenlos ab. 
Was passiert nach der Abholung der gebrauchten Bauschaumdosen
PDR ist momentan das einzige Unternehmen die verbleibenden Inhalte der Bauschaumdosen stofflich recyceln kann. 
Alle Bauschaumdosen werden nach Thurnau gebracht, wo PDR nicht nur die Verpackung recycelt, sondern auch die Restinhalte. 
Die stoffliche Verwertungsquote liegt bei rund 80%.
Die durch das Recycling zurückgewonnenen Rohstoffe (PU-Prepolymer und Treibgas) werden wieder in die Produktion zurückgeführt und so für neuen PU-Schaum verwendet.
Kosten für die Entsorgung von Bauschaumdosen sind schon gezahlt
Wer Bauschaumdosen zurück gibt dem entstehen keine Kosten
weil der Rücknahmeservice im Verkaufspreis der Bauschaumdosen bereits enthalten ist.
Bauschaumdosen Hauptinhaltsstoffe
Die Hauptinhaltsstoffe von PU-Schaum sind Polyalkohole (Polyole), Isocyanate (Diphenylmethan- 4,4´-diisocyanat), Treibmittel und je nach Einsatzgebiet bzw. Einsatzzweck, Stabilisatoren, Beschleuniger und Flammschutzmittel.
Was Sie noch wissen sollten:
Die europäischen Hersteller von PUR-Schaumdosen gründeten die PDR, um ein hochwertiges stoffliches Recycling sicherzustellen. 
Über ein komfortables, deutschlandweites Sammel- und Rückholsystem ist die PDR in der Lage alle am deutschen Markt verkauften PUR-Schaumdosen zu erfassen, nach Thurnau zu transportieren und einschließlich der Restinhaltsstoffe stofflich zu verwerten. 
Die PDR kann eine PUR-Schaumdose zu über 95 Prozent in Rohstoffe und Produkte (Kunststoffgranulat, verflüssigtes Treibmittel, PUR-Prepolymer, Weißblech und Aluminium) verarbeiten. 
Diese Wertstoffe werden in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt.
Weitere Infos dazu gibt es auf www.pdr.de
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Überblick:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gefahrgutverordnung Straße GGVSE/ADR/RID
Neue gesetzliche ­Regelung betrifft nur PU-Produkte im gewerblichen und industriellen Bereich.
Verarbeiter müssen bis zum 24. ­August 2023 im sicheren Umgang mit diiso­cyanathaltigen Produkten geschult und zertifiziert sein. 
Dies gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer ­Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1 %. 
Solche Produkte werden ab dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem ­Etikett gekennzeichnet sein, der auf den Schulungsbedarf hinweist. 
Die neue gesetzliche ­Regelung betrifft nur PU-Produkte im gewerblichen und industriellen Bereich. 

Weiterführende Informationen
•    BMU: PCB/PCT-Abfallverordnung
•    Deponieverordnung
•    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV-Regeln 101-004 bisher BRG128
•    Leitfaden Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken (RC-Leitfaden), im Menü Bayern siehe auch BayAbfG und AbfPV
•    Leitfaden zum Eckpunktepapier Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen
•    LfU: Merkblätter und Deponie-Infos
•    LfU: Merkblätter und Hinweise für den Vollzug, siehe Merkblatt "Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern" (dort ist auf LAGA-"Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit" verlinkt)
•    LfU: Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Arbeitshilfe Kontaminierte Bausubstanz - Erkundung, Planung, Ausführung
•    LfU: Zentrale Stelle Abfallüberwachung
•    PCBAbfallV
•    POP-Verordnung
 

©Deutscher Bauzeiger 13.2.10 Bauen - Baustelleneinrichtung - Abfallentsorgung - Baustellenabfall Sonderabfälle

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