Absetzcontainer

Absetzcontainer - Asbest - Entsorgung - Entsorgungskosten - Stellgenehmigung

Die Entsorgung von Asbest über Absetzcontainer

Asbestabfall wird nur noch in staubdichten, verschließbaren Absetzcontainern oder Big-Bags von den Entsorgungsunternehmen angenommen.

Die Menge der asbesthaltigen Stoffe entscheidet über die Entsorgung.

Beispiel: Abrechnung nach Menge für einen Absetzcontainer 4,50 cbm.

Folgende Entsorgungskosten fallen an:

Absetzcontainer Größe 4,50 cbm
Absetzcontainer 4,50 cbm Miete
Absetzcontainer 4,50 cbm Transport: pauschal zuzüglich MwSt.
Entsorgung Asbest: pro Tonne zuzüglich MwSt.

Berechnung: Entsorgungskosten

Bei der Entsorgung pro Tonne erfolgt die Berechnung nach Verwiegung auf einer geeichten Waage anhand des tatsächlichen Gewichts.

Bei der Entsorgung pro cbm wird anhand des tatsächlichen Volumens der Rechnungsbetrag ermittelt.

Bei der Entsorgung pro Einheit erfolgt die Berechnung anhand der tatsächlich angefallenen Mengeneinheit.

Sie können den Behälter bis zur Oberkante und mit einem Gewicht von maximal 4,50 Tonnen befüllen.

Wichtige Informationen zum Stellplatz des Absetzcontainers 4,50 cbm

Falls der Absetzcontainer 4,50 cbm auf der öffentlichen Straße oder öffentlichem Gehweg aufgestellt werden soll, müssen Sie eine Stellgenehmigung einholen.

Diese Stellgenehmigung ist bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich.

Die Stellgenehmigung ist gebührenpflichtig.

©Deutscher Bauzeiger 13.2.14 Bauen - Baustelleneinrichtung - Absetzcontainer