Baukran Versicherung

Baukran - Versicherung - Kranvermieter - Mietvertrag - Mietzeit - Schäden - Diebstahl

Baukran Versicherung

Der Baukran ist während der vereinbarten Mietzeit vom Kranvermieter gegen die finanziellen Folgen von Maschinenbruch-/, Elementar-/, Kasko-/, Transport-/, Feuer-/, Diebstahl und innere Betriebsschäden sowie Diebstahl versichert.

Die Kosten einer eventuellen Bergung des Baukrans fallen gleichfalls unter den Versicherungsschutz.

Baukran Mietvertrag

Die Baukran Versicherung wird vom Kranvermieter gemäß den jeweils gültigen Preislisten berechnet und im Mietvertrag gesondert ausgewiesen.

Bei vorsätzlichen Handlungen vom Mieter bzw. dessen Bediensteten, welche zu versicherten Schäden führen, behält sich der Kranvermieter als Versicherungsgeber das Recht auf Regressnahme offen.

Baukran Mietvertrag Selbstbeteiligung

Der Baukran Mieter trägt die Kosten der Selbstbeteiligung je Schadensfall, wie vertraglich vereinbart.

Der Baukran Mieter ist verpflichtet, im Schadensfalle den Baukran Vermieter unverzüglich - unter Angabe des Zeitpunktes, der Ursache des Schadensereignisses sowie des Umfangs der Beschädigung, zu informieren.

Bei Diebstahl von Teilen des Baukrans ist eine polizeiliche Anzeige aufzugeben.

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