Baugenehmigung Roter Punkt

Baugenehmigung - Roter Punkt - Bauantrag - Baubehörde - Baustelle - Teilbaugenehmigung

Baugenehmigung liegt auf der Baustelle vor

Nach Prüfung des Bauantrages wird die Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde schriftlich erteilt.

Der Rote Punkt

Sie dürfen mit den Bauarbeiten erst beginnen, wenn die Baugenehmigung schriftlich erteilt wurde und Sie das Formular mit dem „Roten Punkt“ auf der Baustelle haben.

Der Rote Punkt muss für jeden gut sichtbar auf der Baustelle angebracht werden, so dass bei einer Überprüfung der Baustelle durch das Bauordnungsamt keine Missverständnisse entstehen.

Wenn Sie aus Zeitgründen bereits vor der Baugenehmigung ohne Roten Punkt mit dem Bau beginnen müssen, können Sie einen Antrag auf eine Teilbaugenehmigung stellen.

Sprechen Sie immer frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde.

©Deutscher Bauzeiger 1.1.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Baugenehmigung Roter Punkt

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