Abfallentsorgung

Abfallentsorgung - Abfall - Entsorgung - Baustelle - Bauabfälle

Die Abfallentsorgung

Bei Fragen zur Abfallentsorgung der Baustelle wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Die Abfallentsorgung muss vom Grundstückseigentümer beantragt werden.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Stadt alle erforderlichen Auskünfte zur Abfallentsorgung zu erteilen.

Den Beauftragten der Stadt, ist ungehinderter Zutritt zur Baustelle zu gewähren.

Die Anordnungen der Beauftragten der Gemeinde sind zu befolgen.

Die Beauftragten der Gemeinde haben einen Dienstausweis und können sich ausweisen.

Die Abfallentsorgung auf der Baustelle

Legen Sie Verantwortliche für die Abfallentsorgung fest.

Treffen Sie vertragliche Vereinbarungen mit Beteiligten, zum Beispiel, dass Handwerker ihre Abfälle wieder mitnehmen müssen.

Auf einer Baustelle entstehen viele unterschiedliche Abfälle wie Bodenaushub, Verpackungen und Bauschutt.

Es ist sinnvoll, ein Entsorgungskonzept für die Baustelle zu erstellen.

Achten Sie besonders auf mögliche Schadstoffe!

Arbeitsschutz beachten, Verschleppung verhindern, korrekt entsorgen.

Alle Abfälle müssen ordnungsgemäß und umweltverträglich verwertet werden.

Unnötige Abfälle sollten vermieden werden.

Sie können Abfall vermeiden, wenn Sie Produkte in Mehrwegpackungen oder Großgebinden verwenden.

Sonderabfälle können Sie durch schadstofffreie Produkte vermeiden.

Für jede Abfallart müssen passende Sammelbehälter bereitgestellt werden.

Legen Sie die Standplätze der Wertstoff- und Abfallbehälter fest.

Abfallentsorgung von Bauabfällen

  • Baustellenabfall
  • Papier, Pappe, Verpackungsmaterialien
  • Schrott, Metalle
  • Bauholz, unbehandeltes Holz
  • Bauholz behandelt
  • Kunststoff, Bitumen
  • Asbest
  • Sonderabfälle

Alle Bauabfälle müssen sofort vor Ort eingesammelt und sortiert werden.

Die Behälter sind eindeutig zu beschriften.

Alle Baubeteiligten sollten über die korrekte Abfallentsorgung auf der Baustelle informiert sein.

Vermeiden Sie die Ablagerung fremder Abfälle auf Ihrer Baustelle durch verschließbare Sammelcontainer oder Umzäunung.

©Deutscher Bauzeiger 13.1.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Abfallentsorgung

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