Angehängte Regieleistungen

Angehängte Regieleistungen - Regiearbeiten - Leistungsverzeichnis - Stundensätze

Angehängte Regieleistungen im Leistungsverzeichnis

Regieleistungen dürfen auch dann, wenn sie im Angebot (sinnvollerweise als Stundensätze) vorgesehen sind, nur ausgeführt werden, wenn sie vom Bauherrn (Auftraggeber) im Einzelfall angeordnet werden.

Regieleistungen sollen unbedingt vor deren Durchführung von der ausführenden Baufirma bekanntgegeben und vom Bauherr oder der Bauleitung ausdrücklich freigegeben werden.

Im Leistungsverzeichnis wird in gesonderter Position die Angabe der Stundensätze für Montagepersonal eingetragen.

  • Lehrling
  • Monteur
  • Obermonteur
  • Polier

Es kann auch sein, dass die geschätzte Stundenzahl vom Auftraggeber vorab eingetragen wird.

Ein Anspruch auf diese Stundenzahl besteht nicht.

Mit der Angabe der Stundenzahl ist diese gedeckelt.

©Deutscher Bauzeiger 57.2.2 Bauleitung - Aufmaß - Angehängte Regieleistungen