Nachtragsangebot

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Das Nachtragsangebot zum Werkvertrag

Nach dem der Bauherr alle Werkverträge mit den ausführenden Baufirmen abgeschlossen hat, wird mit den Bauarbeiten begonnen.

Planänderungen durch den Bauherrn

Es gibt kaum eine Baustelle, wo der Bauherr nicht von der vereinbarten Bauplanung abgeht und es zu Bauänderungen kommt.

Die meisten Bauherren wollen während der Bauzeit technische Änderungen am Bau, die zu einer Änderung der Planung führen.

Für diese Bauänderungen werden von der Bauleitung im Namen des Bauherrn Nachträge zum bestehenden Werkvertrag von den Baufirmen angefordert.

Die Werkverträge

Für diese Bauänderungen wird der Werkvertrag ergänzt.

Es gilt der Werkvertrag weiter.

Der Nachtrag zum Werkvertrag

Mit einem Nachtrag werden zusätzliche Vergütungsansprüche angefordert.

Die Kalkulation des Nachtrags muss auf der Grundlage des bestehenden Werkvertrags gemacht werden.

Dies ist in Wirklichkeit schwer nachzuprüfen.

©Deutscher Bauzeiger 51.1.1 Bauen - Bauleitung - Nachtrag von Firmen

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