Schlechtwetter BGH

Schlechtwetter - BGH - Baustelle - Wetterbedingungen - Bundesgerichtshof - Urteil

Schlechtwetter auf der Baustelle

Das über Jahrzehnte gezahlte Schlechtwettergeld für das Bauhauptgewerbe gibt es nicht mehr.

Das Winterwetter und die Bauzeit regelt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B in § 6 Abs. 2 Nr. 2).

Nach VOB gelten Wetterbedingungen im Winter, mit denen unter normalen Winterbedingungen gerechnet werden muss, nicht als Baubehinderung.

Nach VOB/B gelten Wetterbedingungen im Winter bei „höherer Gewalt“ und „unabwendbaren Umständen“ als Schlechtwetter.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 1973 ein Urteil gefällt
BGH Urteil vom 12.07.1973 VII ZR 196/72.

Der Bundesgerichtshof hat dabei genaue Vorgaben gemacht.

Als besonderes Witterungsereignis gelten:

  • lang anhaltende ungewöhnliche Kältewellen im Winter mit außergewöhnlichen Minusgraden
  • regionale starke Eisregen 1978 in Norddeutschland
  • regionale Kältewellen im Winter 1978/79 in Norddeutschland
  • der bundesweite strenge Winter 1995/96.
  • tägliche Niederschlagsmenge von 64 Millimeter pro Quadratmeter, gegenüber Normalwert 40 bis 50 Millimeter pro Quadratmeter am Tag

©Deutscher Bauzeiger 32.2.3 Bauen - Bauleitung - Gestörter Bauablauf - Schlechtwetter nach BGH

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