Fachunternehmererklärung

Fachunternehmererklärung - Fachunternehmer - Erklärung - Bauleistung - Fertigstellung

Die Fachunternehmererklärung

Die Fachunternehmererklärung bestätigt nach der Fertigstellung, dass die Baufirma die ausgeführten Bauleistungen nach folgenden Merkmalen ausgeführt hat:

  • eingebaute Bauteile nach DIN-Normen
  • eingebaute Bauteile nach den Fördermaßnahmen KfW, Bafa Richtlinien
  • eingebaute Anlagenteile nach DIN-Normen
  • eingebaute Anlagenteile nach den notwendigen Gesetzen, Verordnungen den geforderten Vorgaben entsprechen.

Diese Fachunternehmererklärung ist dem Bauherrn nach der Fertigstellung der beauftragten Montagen zu übergeben.

Die Fachunternehmererklärung kann im Internet ausgedruckt werden.

Die Fachunternehmererklärung muss 5 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer eventuellen Überprüfung durch die KfW, Bafa, vorgelegt werden kann.

©Deutscher Bauzeiger 71.1.1 Bauen - Bauleitung - Fachunternehmererklärung

weiterlesen Prüfprotokolle