Die Bauleitung

Bauleitung - HOAI - Architekt - Bauleiter - Bauüberwachung - Leistungsphasen

Die Bauleitung

Die Bauleitung ist für die Bauüberwachung zuständig.

Die Bauleitung ist ein Teil der HOAI und kann durch den Architekt ausgeführt werden.

Das Honorar für die Bauleitung ist in der HOAI geregelt und somit auch die Kosten für die Bauleitung.

Die Bauleitung kann auch als Objektüberwachung, Bauüberwachung oder Bauoberleitung bezeichnet werden.

Die Bauleitung in den einzelnen beauftragten Stufen

Bei kleineren Einfamilienhäusern wird meistens kein Architekt für die Bauleitung beauftragt.
Viele Bauherren beauftragen einen Entwurfsverfasser bis zum Bauantrag, ohne Bauüberwachung.
Der Bauherr benennt einen Bauleiter nach den Anforderungen der Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer. In diesem Fall ist die Bauleitung Sache des Bauherrn.

Bei Einfamilienhäuser wird der Architekt nach HOAI mit den Leistungsphasen 1- 4 beauftragt, ohne Bauüberwachung.
Der Bauherr benennt einen Bauleiter nach den Anforderungen der Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer. In diesem Fall ist die Bauleitung Sache des Bauherrn.

Bei kleineren Bauten wird der Architekt mit den Leistungsphasen 1- 7 beauftragt, ohne Bauüberwachung.
Der Bauherr benennt einen Bauleiter nach den Anforderungen der Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer. In diesem Fall ist die Bauleitung Sache des Bauherrn.

Bei größeren Bauten wird der Architekt mit den Leistungsphasen 1- 7 beauftragt, ohne Bauüberwachung.
Der Bauherr benennt einen Bauleiter nach den Anforderungen der Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer. In diesem Fall ist die Bauleitung Sache des Bauherrn.

Bei Großbauten wird der Architekt mit den Leistungsphasen 1- 8 beauftragt, mit Bauüberwachung. Zusätzlich wird die Leistungsphase 9 "Dokumentation" beauftragt.
Damit ist die Bauleitung durch den Architekt beauftragt!

Die externe Bauleitung

Die Bauleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle.

Die Bauleitung dient auch als Mittelsmann zwischen Bauherr und Handwerker.

Die Bauleitung ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.

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