Bautagebuch Vorbemerkungen

Bautagebuch – Beweismittel – Beweisführung - Bauüberwachung – Architekt - Auftraggeber

Das Bautagebuch Vorbemerkungen

In der Regel wird das Bautagebuch zwar vertraglich als Grundleistung beauftragt, von den freiberuflich Tätigen aber eher stiefmütterlich behandelt.

Es scheint auch so zu sein, dass nicht alle Auftraggeber den Gebrauchswert eines Bautagebuchs erkennen und es trotz Vereinbarung nicht einfordern.

Dabei kann das Bautagebuch für den Auftraggeber ein wichtiges Beweismittel sein, insbesondere im Falle eines Bauprozesses.

Ohne ein Bautagebuch kann der Auftraggeber auch nicht prüfen, ob die Bauüberwachung ordnungsgemäß erledigt wurde.

„Sie sind regelmäßig vor Ort und koordinieren die laufenden Arbeiten im Detail, beantworten Fragen und dokumentieren den Ablauf Schritt für Schritt schriftlich in Ihrem Bautagebuch und mit Fotos.“

Die staatlichen Prüfungsbehörden stellen nämlich im Rahmen der Bauprüfung regelmäßig fest, dass Architekten die beauftragte Grundleistung

               „Führen eines Bautagebuchs“

nicht oder nur unzureichend erbracht haben bzw. solche Dokumente bei der Verwaltung nicht vorliegen:

  • das gilt für Bauten des Bundes
  • für Bauten der Bundesländer
  • das gilt für den kommunalen Baubereich

Wissen die Architekten eigentlich, was auf sie haftungsrechtlich oder honorarmäßig zukommen kann, wenn sie das Bautagebuch nicht führen?

Die öffentlichen Auftraggeber Bund, Länder und Kommunen wickeln ihre Bauvorhaben nach schematischen Verwaltungsverfahren ab, und verwenden eigene Vertragsmuster und Formulare.

An dieses Verfahrensschema haben sich die Architekten aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Auftraggebern zu halten.

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