Videoüberwachung auf der Baustelle
Videoüberwachung - Baustelle - rechtlich - Grundlagen - Gesetz - Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung
Eine Reihe von Gesetzen regelt in Deutschland, wer Videoüberwachung wie und wo einsetzen darf.
In der Öffentlichkeit ist das Thema Videoüberwachung sehr umstritten.
Gegner befürchten Eingriffe in die Privatsphäre, für Befürworter stehen die Vorteile wie Beweissicherung und frühzeitiges Erkennen von Gefährdungen im Vordergrund.
Videoüberwachung auf Baustellen
Folgende Rechtsgrundlagen sind allgemein beim Thema Videoüberwachung zu beachten:
- Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
- Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
- Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)
- Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
- Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
- Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Informationen der Bundesländer zur Videoüberwachung
- Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur heimlichen Videoüberwachung (Urteil des BAG, 27.03.2003, 2 AZR 51/02)
- Faltblatt "Videoüberwachung und Datenschutz" des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (als PDF-Download)
- "Sehen und gesehen werden" - Videoüberwachung durch Private in NRW. Orientierungshilfe mit Fallbeispielen: Broschüre vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als PDF-Download
- Orientierungshilfe "Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen" des Düsseldorfer Kreises, Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg (als PDF-Download)
- Videoüberwachung durch öffentliche Stellen - Informationen auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
- Leitlinien, Orientierungshilfen und mehr: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bietet Rundum-Informationen, praktisch gebündelt
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