Videoüberwachung auf der Baustelle

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Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung

Eine Reihe von Gesetzen regelt in Deutschland, wer Videoüberwachung wie und wo einsetzen darf.

In der Öffentlichkeit ist das Thema Videoüberwachung sehr umstritten.

Gegner befürchten Eingriffe in die Privatsphäre, für Befürworter stehen die Vorteile wie Beweissicherung und frühzeitiges Erkennen von Gefährdungen im Vordergrund.

Videoüberwachung auf Baustellen

Folgende Rechtsgrundlagen sind allgemein beim Thema Videoüberwachung zu beachten:

  • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)
  • Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
  • Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
  • Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Informationen der Bundesländer zur Videoüberwachung

  • Videoüberwachung durch öffentliche Stellen - Informationen auf der Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
  • Leitlinien, Orientierungshilfen und mehr: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bietet Rundum-Informationen, praktisch gebündelt

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