Sicherheitsanweisungen

Sicherheitsanweisungen - Baustelle - Bauleitung - Schutzausrüstung - Körperschutz - Sicherheitsmaßnahmen

Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind von allen Personen auf der Baustelle einzuhalten:

Das Betreten der Baustelle ist nur befugten Personen gestattet.

Das Betreten der Baustelle ist nur mit Schutzhelm gestattet.

Arbeitnehmer dürfen auf der Baustelle nur mit Sicherheitsschuhen arbeiten.

Beim Hantieren mit gefährlichen Arbeitsstoffen muss entsprechender Körperschutz (Gesichtsschutz, Handschuhe, PSA) vorhanden sein.

Bei Lärmarbeit muss ein Gehörschutz getragen werden.

Bei Arbeiten mit Funkenflug werden Brillen mit Schutzgläsern getragen.

Bei Schweißarbeiten ist eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

Erste Hilfe Material und Handfeuerlöscher sind vorzuhalten.

Wenn Arbeitnehmer unzureichend ausgerüstet sind, werden sie von der Bauleitung von der Baustelle verwiesen.

Gefährliche Arbeiten dürfen nur von entsprechend erfahrenen und geeigneten sowie unterwiesenen Arbeitnehmern ausgeführt werden.

Jede Firma hat der Bauleitung und dem Sicherheitskoordinator die anordnungsbefugte Führungskraft (Polier) schriftlich mitzuteilen.

Jede Firma muss eine entsprechende Anzahl von Ersthelfern und Erstlöschhelfern bereithalten, diese sind am schwarzen Brett namentlich anzuschlagen.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.1 Bauen - Bauleitung - Baustellenordnung - Sicherheitsanweisungen