Bauleitung Einfamilienhaus

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Die Bauleitung im Einfamilienhaus

Die Bauleitung überwacht und überprüft die zu erbringenden Leistungen, koordiniert die Gewerke und sonstige Beteiligte.

Gesetzliche Vorgaben

Die Bauleitung ist in der Regel ein Bauingenieur, ein Architekt oder ein Baumeister.

Der Bauleiter ist vom Bauherrn namentlich in der Bauleiter Bestellung zu erwähnen.

Der Bauleiter hat gemäß den Landesbauordnungen Rechte und Pflichten.

Bezahlung des Bauleiters

Die Bauleitung wird nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bezahlt.

Die Bauleitung durch den Architekten ist in der Leistungsphase 8 enthalten.

Die Zusammenarbeit des Bauherrn mit seinem Bauleiter

Der Bauleiter hat seine Tätigkeit mit dem Bauherrn vertraglich festzulegen.

Der Bauleiter spricht seine Anwesenheit auf der Baustelle mit dem Bauherrn ab.

Der Bauleiter steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn.

Vollmachten des Bauleiters

Der Bauleiter ist ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, im Namen des Bauherrn Aufträge zu erteilen.

Die Tätigkeit des Bauleiters auf der Baustelle

Der Bauleiter hat die Aufsicht über die gesamte Baustelle.

Der Bauleiter hat die Pflicht, ein Bautagebuch zu führen.

Das nicht Führen eines Bautagebuchs kann als Pflichtverletzung des Bauleiters zu Honorarkürzungen führen.

©Deutscher Bauzeiger 11.2.2 Bauen - Bauleitung - Bauleitung Einfamilienhaus