Bauleiter Haftung

Bauleiter - Haftung - strafrechtlich - zivilrechtlich - Haftungsrisiken - Haftbarkeit

Die strafrechtliche Haftung des „Bauleiters nach der Landesbauordnung"

Der Bauleiter trägt eine enorme Verantwortung für das wirtschaftliche Gelingen eines jeden Bauvorhabens.

Der Bauleiter ist immer bei Bauunfällen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

Der Bauleiter muss sich im Klaren sein, wofür er haftet und grade stehen muss.

Die zivilrechtliche Haftung

Der Bauleiter muss wissen, wie er auf der Baustelle richtig reagiert, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Er muss wissen, wie er welche Weichen stellen muss, damit Ansprüche seines Betriebes durchgesetzt und Gegenansprüche abgewehrt werden können.

Die Ansprüche und Gegenansprüche aus:

  • Nachtragssituationen
  • Bauablaufstörungen
  • Mängel von Vorgewerken oder Nachunternehmern
  • Krisenanzeichen und Insolvenz beim Bauvertragspartner
  • Richtige und vollständige Dokumentation und Musterschreiben

©Deutscher Bauzeiger 11.2.13 Bauen - Bauleitung - Bauleiter - Bauleiter Haftung

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