Bauleiter EU

Bauleitung - Bauen - Bauleiter - EU - Recht

Bauleiter nach EU-Recht

Definition nach Art. 2c EU-Baustellenrichtlinie 2/57.

Bauleiter nach EU-Recht ist jede natürliche oder juristische Person.

Bauleiter nach EU-Recht ist, wer mit der Überwachung des Bauwerks vom Bauherrn beauftragt ist.

Bauleiter nach EU-Recht ist, wer maßgeblich allein die zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen auf der Baustelle verantwortet.

Ein Bauleiter ist nach der Landesbauordnung als der verantwortliche Bauleiter zu bestellen.

©Deutscher Bauzeiger 11.2.1 Bauen - Bauleitung - Bauleiter EU