Baukostenkontrolle

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Die Baukostenkontrolle auf der Baustelle

Die Baukostenkontrolle dient der sicheren, finanziellen Kalkulation eines Bauprojekts.

Die Baukostenkontrolle soll helfen, die Baukosten im Rahmen zu halten, und Baukostenüberschreitungen zu vermeiden.

Die Baukostenkontrolle ist eine Grundleistung des überwachenden Bauleiters, z. B. nach § 34 bzw. Anlage 10 der HOAI 2013. Durch überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen zum Stichtag, kann ein Vergleich zu den Vertragspreisen vorgenommen werden, und so der Bauherr rechtzeitig über eventuelle Abweichungen informiert werden.
Diese Grundleistung erstreckt sich über die gesamte Zeit der Projektdurchführung. Ihr Ziel ist, die angefallenen und erwarteten Kosten so zu beurteilen und zu steuern, dass eine Baukostenüberschreitung vermieden wird.

Die Baukostenkontrolle setzt eine genaue vorausgehende Baukostenplanung (nach DIN 276) voraus.

Die Baukostenkontrolle sollte das gesamte Projekt hindurch, durch Kostenverfolgung, Kostenfortschreibung und Kostensteuerung durchgeführt werden.

Die Baukostenkontrolle soll verhindern, dass nachfinanziert werden muss.

Die Baukostenkontrolle vermeidet Kostenfallen.

Durch die Baukostenkontrolle können erhebliche Einsparungen erzielt werden.

Die Baukostenkontrolle beinhaltet neben den eigentlichen Baukosten auch die öffentlichen Kosten, wie Baugenehmigungsgebühren oder Hausanschlusskosten.

Die Baukostenkontrolle beachtet folgendes:

  •  Aufstellen aller bereits vertraglich vereinbarten Baukosten
  •  Erfassen aller Nachträge und neu entstandenen/veränderten Positionen
  •  Erfassen aller weggefallenen Positionen
  •  überwacht Kostenüberschreitungen und Preiserhöhungen
  •  beinhaltet die Prüfung der Abrechnung
  •  stellt Nachforderungen fest und prüft diese
  •  stellt Handwerkerrechnungen klar
  •  überprüft die Aufmasse fachgerecht
  •  prüft Nachträge auf Angemessenheit.
  •  stellt die Restleistungen fest
  •  hält sich an die Werkverträge
  •  überwacht Preis- und Kostensteigerungen
  •  die Prüfung der Einhaltung vertraglich vereinbarter Teilzahlungen
  •  prüft die Schlussrechnungen auf Zulässigkeit

©Deutscher Bauzeiger 62.1.1 Bauleitung - Baukostenkontrolle

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