Kosten Baugenehmigung

Baugenehmigung - Kosten - Baugenehmigungskosten - Gebühren - Bauen

Die Kosten für eine Baugenehmigung

Wenn Sie bauen wollen, müssen Sie Ihr Bauvorhaben genehmigen lassen.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.

Ihr Bauvorhaben wird darauf geprüft, ob Sie baurechtliche Vorschriften einhalten.

Eine Baugenehmigung ist in der Regel immer gebührenpflichtig.

Die Baugenehmigung wird etwa 6 Wochen nach Einreichen des Bauantrages erteilt.

Kosten der Baugenehmigung

Mit der Baugenehmigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid / Kostenmitteilung für die Bearbeitung.

Manchmal wird die Baugenehmigung erst ausgestellt, wenn die Rechnung bezahlt ist.

Die Kosten für eine Baugenehmigung sind in jeder Gemeinde unterschiedlich.

Die Kosten für eine Baugenehmigung sind für jedes Bauvorhaben unterschiedlich.

Die Gebühren für die Baugenehmigung sollten Sie so schnell wie möglich bezahlen, damit Sie nicht unnötig auf den Baubeginn warten müssen.

Bei konkreten Fragen sollten Sie sich an die zuständige Baubehörde wenden.

Kosten der Baugenehmigungsgebühr für ein Einfamilienhaus zwischen 100 - 150 m² Wohnfläche 400 - 800 €.

Entscheidend für die Kosten der Baugenehmigung sind die Rohbaukosten des Gebäudes.

Die Kosten für den Architekten und für die Statik kommen noch dazu.

In der Kalkulation einer Baufinanzierung werden die Baugenehmigungskosten mit etwa 0,2 % der Bausumme angenommen.

Allerdings kommen dazu noch die Kosten für den Architekten, die Projektleitung und die Vermessung.

Insgesamt sind das ca. 15 % der Bausumme.

Wenn Sie zusätzlich Beratung bei der Baubehörde erfragen, können dadurch auch zusätzliche Gebühren entstehen.

Informieren Sie sich also vorher über Richtlinien und Tarifordnungen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben!

Die Kosten für die Baugenehmigung ergeben sich aus:

  • Gebührenordnung Ihrer Gemeinde
  • Gebührenordnung Ihrer Baubehörde
  • umbauter Raum des Gebäudes
  • zusätzliche genehmigungspflichtige Gebäude (Garagen etc.)
  • weitere Genehmigungen für technische Anlagen (Wärmepumpe etc.)
  • Wert des Gebäudes / Rohbaukosten
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • eventuelle Sonderkosten

©Deutscher Bauzeiger 21.2.2 Bauen - Bauleitung - Baugenehmigung - Baugenehmigung Kosten

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