Baugenehmigung

Baugenehmigung - Bauantrag - Bauvorhaben - Baugenehmigungsverfahren - Bauaufsichtsbehörde

Die Baugenehmigung für Ihren Hausbau

Wenn Sie bauen möchten, müssen Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen.

Um eine Baugenehmigung für Ihre Bauvorhaben zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.

Somit gelangt Ihr Bauvorhaben in das Baugenehmigungsverfahren bei Ihrem zuständigen Bauamt.

Ihr Bauvorhaben wird darauf geprüft, ob Sie baurechtliche Vorschriften einhalten.

Das Baurecht definiert, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf.

Je nach Bundesland und Region gelten noch zusätzliche Regeln und Vorschriften.

Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet, das heißt, Sie haben die Erlaubnis, in einem bestimmten Zeitraum zu bauen.

Dem Bauherrn steht das Recht auf Baufreiheit zu, also sein Grundstück zu bebauen, zu verändern, und zu nutzen.

Das Baugenehmigungsverfahren wird durch einen Bauantrag des Bauherrn in Gang gesetzt.

Die Baugenehmigung wird in Schriftform erteilt und wird „Bauschein“ genannt.

Die Baugenehmigung ist keine echte Genehmigung.

Die Baugenehmigung ist ein vorläufiges Genehmigungsverfahren.

Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der den Bauherren begünstigt, und durch den das Bestehen eines baurechtlichen Anspruchs festgestellt wird.

Die Baugenehmigung könnte Rechten anderer entgegenstehen.

Die Baugenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn kein Recht eines anderen verletzt wird.

Wenn die Baugenehmigung mit dem Vorhaben des Bauherrn und den materiell-rechtlichen Vorschriften in Einklang steht, hat er gegenüber der Baugenehmigungsbehörde einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.

Bauschein

Mit der Aushändigung des Bauscheins an den Bauherrn erklärt das Bauamt, dass die Gesamtheit der in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bauvorhaben nicht entgegensteht.

Nebenbestimmungen

Die Baugenehmigung kann Nebenbestimmungen in Form von Auflagen und Bedingungen enthalten.

Sie kann befristet auf einen Zeitraum erteilt werden.

Sie kann auch auf Widerruf erteilt werden.

Die Bauauflagen schreiben dem Bauherrn vor, wie er zu bauen hat.

Nebenbestimmungen werden gerne von Bauämtern gefordert.

Bauauflagen sind allerdings nur dann zulässig, wenn sie eine Rechtsgrundlage in den gesetzlichen Vorschriften haben.

Sollte einmal eine Bauauflage nicht vorhanden sein, können Sie sicher sein, dass die Bauämter das Gesetz so lange auslegen, bis sie Ihnen diese Bauauflage auferlegen können.

Baufreigabe

Mit der Baugenehmigung wird mitgeteilt, ob auch schon eine Baufreigabe (Roter Punkt) erteilt ist.

Hierzu mehr im Thema Baufreigabe

Der Rote Punkt

Der Rote Punkt ist deutlich sichtbar an der Baustelle anzubringen.

Erst dann darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Geltungsdauer der Baugenehmigung

Die Baugenehmigung gilt für einen bestimmten Zeitraum.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung nicht mit der Bauausführung begonnen worden ist.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn die Bauarbeiten länger als zwei Jahre unterbrochen waren.

Auf schriftlichen Antrag kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung verlängert werden.

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