Baufortschrittsanzeige Haftung

Baufortschrittsanzeige - Haftung - Bauleitung - Bank - Darlehen - Schadenersatz

Die Baufortschrittsanzeige und die Haftung gegenüber der Bank

Wenn eine Baufortschrittsanzeige von der Bauleitung fehlerhaft abgegeben wird, haftet der Aussteller gegenüber der Bank.

Wenn eine Baufortschrittsanzeige von der Bauleitung fehlerhaft abgegeben wird,
in dem der Bautenstand nicht erreicht ist und der Bank dadurch ein Schaden entsteht, tritt die Haftung ein.

Wenn eine Baufortschrittsanzeige von der Bauleitung fehlerhaft abgegeben wird und im Hinblick auf ihre unrichtigen Angaben Darlehensbeträge ausbezahlt werden,
die sie bei richtiger Darstellung nicht frei gegeben hätte und die sie nun wegen Insolvenz des Bauherrn nicht mehr zurückbekommt, tritt die Haftung ein.

Ob Ihrem Architektenvertrag mit dem Bauherrn eine Schutzwirkung zugunsten der Bank zukommt, oder ob man einen stillschweigenden Auskunftsvertrag mit der Bank annimmt; es muss Ihnen bewusst sein, dass Ihre Erklärung Grundlage der Entscheidung sein soll, ob die Kreditmittel freigegeben werden.

Wenn die Bauleitung eine Baufortschrittsanzeige abgibt, schaffen Sie damit einen Vertrauenstatbestand und haften auf Schadensersatz gegenüber der Bank.

Die Baufortschrittsanzeige in Rechtsprechung im Hinblick auf unrichtigen Angaben an die Bank die Darlehensbeträge auszahlt, die sie bei richtiger Darstellung nicht frei gegeben hätte und die sie nun wegen Insolvenz des Bauherrn nicht mehr zurückbekommt.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008 - 8 U 119/07.

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