Baufertigstellungsanzeige

Baufertigstellungsanzeige - Bauen - Haus - Fertigstellung - anzeigen

Die Baufertigstellungsanzeige

Bevor Sie in Ihr fertiges Haus einziehen, müssen Sie eine Baufertigstellungsanzeige an Ihr Bauamt abschicken.

Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde.

Die Baufertigstellungsanzeige ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Die Baufertigstellung wird im Bauordnungsrecht geregelt.

Nach Definition muss der Bau ordnungsgemäß fertig gestellt sein.

Erst nach der Baufertigstellungsanzeige darf der Bau auch genutzt werden.

Für eine Baufertigstellungsanzeige sollten folgende Kriterien erfüllt sein:

  • der Bau muss abgeschlossen, das bedeutet geschlossen gebaut sein
  • WC und Küche müssen betriebsfertig sein
  • Strom, Heizung und Wasser müssen angeschlossen sein

Bei der Nutzung des Gebäudes ohne Baufertigstellungsanzeige müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Auch Zwangsräumungen oder Zwangsgelder können verhängt werden, wenn Sie unerlaubt in einem noch nicht als fertig gestellt angezeigtem Gebäude oder Haus wohnen.

©Deutscher Bauzeiger 96.1.1 Bauen - Bauleitung - Baufertigstellungsanzeige

weiter zum Thema Bauen-Baustelleneinrichtung