Baubegehung Außenbereich

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Die Baubegehung im Außenbereich

Bei der Baubegehung Außenbereich werden alle äußeren Bereiche des Gebäudes begangen.

Wenn Sie Baumängel feststellen, müssen diese schriftlich geltend gemacht werden.

Die Baubegehung Außenbereich sollte unbedingt protokolliert werden.

Die Baubegehung Außenbereich sollte auch mit Fotos dokumentiert werden.

Wenn Fehler in der Ausführung sofort erkannt und behoben werden, erspart man sich eine Menge Ärger.

Begutachtung der Fassade

Ist die Farbe der Fassade gleichmäßig aufgetragen und ohne Rissbildung?

Ist das Haus von einem Kiesbett umgeben und ist das Kiesbett ausreichend gefüllt?

Ist die Fassade / der Putz frei von Rissbildung?

Wurde die Außendämmung der Fassade fachgerecht angebracht und ist sie dicht?

Ist das Mauerwerk schadensfrei und in engem Verbund eingebaut?

Ist der Stahl in den Betonflächen mit Beton verdeckt?

Sind die Rollläden fachgerecht eingebaut und funktionieren einwandfrei?

Sind der Balkon und die Balkonanschlüsse ordnungsgemäß ausgeführt?

Sind durch Malerarbeiten an der Fassade Verunreinigungen entstanden?

Wurden alle Bohrlöcher in der Fassade verschlossen?

Sind Holzteile, die der Witterung ausgesetzt sind, mit einem Schutzanstrich versehen?

Begutachtung vom Dach

Sind alle Regenrinnen frei geräumt und gewartet?

Ist die Dacheindeckung dicht?

Sind die Dachanschlüsse dicht?

Bilden sich unerwünschte Pfützen auf dem Flachdach?

Sind Antennen und Wetterhähne ordnungsgemäß am Dach befestigt?

Ist ein Schneeschutz ordnungsgemäß am Dach eingebaut worden?

Sind die Dachunterseiten in Ordnung?

Begehung der Wege und Terrassen

Ist der Bodenbelag ordnungsgemäß verlegt?

Sind die Wasserabläufe fachgerecht eingebaut, befestigt und verbunden?

Sind die Wassereinläufe frei geräumt und gewartet?

Sind die Treppen sicher begehbar und ordnungsgemäß ausgeführt?

Sind die Geländer stabil und stimmt die Höhe?

Ist die Beleuchtung der Wege fachgerecht ausgeführt und ist die Leuchtstärke ausreichend?

Ist der Terrassenbelag schadensfrei verlegt und die Übergänge und Schwellen ordnungsgemäß ausgeführt?

Ist der Terrassenbelag mit einem Mindestgefälle von 2,5 % weg vom Gebäude ausgeführt?

Ist das Eingangspodest in schadensfreiem Zustand?

Wurde der Bauschutt im Außenbereich ordnungsgemäß entsorgt?

©Deutscher Bauzeiger 41.2.3 Bauen - Bauleitung - Baubegehungen - Baubegehung Außenbereich