Bauaufsicht Baubehörde

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Die Bauaufsicht der Baubehörde

Seit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung der Bundesländer ist die Verantwortung zur Prüfung und Überwachung der Bauausführung mit allen Vorschriften verlagert worden auf:

  • die Bauherren
  •  den Architekten
  • den Bauleiter

Die Bauaufsichtsbehörden der Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet gegen Gefahrenzustände, die ihnen bekannt werden, vorzugehen und die Beachtung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften durchzusetzen.

Die Bauaufsichtsbehörden der Gemeinden haben folgende Aufgaben:

  • Überwachung von Bautätigkeiten genehmigt/Kenntnisgabeverfahren
  • Überwachung der einzuhaltenden Baumaße
  • Überwachung der Bauausführung auf Vorschriften
  • Überwachung der Sicherheitsregeln UVV

©Deutscher Bauzeiger 14.1.1 Bauen - Bauleitung - Bauaufsicht Baubehörde

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